Wir wollen wieder einen Funkkurs ( SRC ) machen.


Wer hat Lust und Zeit mitzumachen?


Beginn: 3 Unterrichtseinheiten per Teams ab 02.05.2023  19.00 Uhr
Folgetage nach Vereinbarung!


Praxis am Gerät nach Absprache bei mir zu Hause oder auch bei Euch?
geschätzt 3 Stunden einzeln oder auch zu zweit!?


Zum Lernen sind 180 Fragen auf 12 Fragebögen a`= 24 Fragen
27 feste Texte in Englisch mit hin und her Übersetzen.


Das Lernen von den Funksprüchen:
Und zwar der thematische Aufbau: 9 Funkmuster


Prüfung am 23. Juni


Kosten incl. Buch 250 €
plus evtl. Prüfungsfragen: ca. 20 €
Prüfungsgebühr:  127,88 €
Incl. Nebenkosten


Wer mitmachen will bitte bis zum 30.10. melden: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Viele Grüße Lupo

nachfolgend der offizielle Text zum SRC aus der Homepage des PA Ausland/Bayern Nord

SRC: Die Prüfung

Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.

Die theoretische Prüfung

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden
Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen bearbeitet werden, der aus 24 Fragen besteht.
Den zugrundeliegenden Fragenkatalog gibt es unter www.elwis.de.


Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldungen

Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.


Die praktische Prüfung


In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:


Pflichtaufgaben
  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt
werden.


Sonstige Fertigkeiten:
  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch
ausreichend ausgeführt werden.


Als Inhaber eines ausländischen Funkzeugnisses kann das SRC ggf. auch durch eine Anpassungsprüfung (APP) erworben werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei den regionalen Prüfungsausschüssen.


Fristen und Nichterscheinen zur Prüfung

Die Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile.


Die Wiederholung eines nicht bestandenen Prüfungsteils bzw. einer nicht bestandenen Prüfung ist frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Zeitpunkt der nicht bestandenen Prüfung vor demselben Prüfungsausschuss möglich.
Bei Nichterscheinen zum geladenen Prüfungstermin wird eine Nichterscheinensgebühr in Höhe der beantragten Leistung, max. 25,00 € fällig. Bei erneutem Nichterscheinen wird der Antrag als zurückgenommen angesehen. In diesem Fall beträgt die Gebühr 75 % der Prüfungsgebühr (§ 10 Abs. 5 Bundesgebührengesetz). Die Gebühren werden vom jeweiligen Prüfungsausschuss festgesetzt.


SRC: Gebühren

Die Prüfungsgebühren setzen sich aus der Zulassungsgebühr, der Gebühr für Theorie- und/oder Praxisprüfung und der Gebühr für die Erteilung des Führerscheins zusammen. Darin enthalten sind Nebenkosten, die die Reisekosten der Prüfungskommission sowie Kosten für die Bereitstellung von Prüfungsräumen beinhalten. Nicht enthalten sind Reisekosten, die bei Auslandsprüfungen anfallen. Diese werden gesondert als Auslage erhoben. Gebühren und Auslagen werden durch den Prüfungsausschuss erhoben.

  1. Zulassung 18,73 Euro
  2. Prüfung Theorie und Praxis 83,19 Euro
  3. Erteilung Funkbetriebszeugnis 25,96 Euro
    Summe (Gesamtprüfung) (inkl. MwSt.) 127,88 Euro

Wiederholung Theorie und Praxis (inkl. MwSt.) 83,19 Euro
Wiederholung Theorie (inkl. MwSt.) 37,02 Euro
Wiederholung Praxis (inkl. MwSt.) 46,17 Euro


SRC: Anmeldung und Antragsunterlagen

Die Anmeldung zur Prüfung muss bei einem der zuständigen regionalen Prüfungsausschüsse erfolgen. Welcher Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe ist, erfahren Sie hier. Dieser entscheidet über die Zulassung. Dazu müssen folgende Unterlagen bis spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin eingereicht werden:

  • Antrag auf Zulassung gemäß Vordruck
  • Ein aktuelles Passbild (35 mm x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
  • Entrichtung der Prüfungsgebühr